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| Hinweise für StudentenMit dem Abschluss der 9. oder 10. Klasse bzw. des Gymnasiums beginnt für euch ein neuer Lebensabschnitt. Die weiterführende Schule, euer neuer Arbeitsplatz oder das eventuelle Studium eröffnen für das zukünftige Leben viele Chancen und Möglichkeiten. Der Schulwechsel, der Beginn des Berufslebens oder auch das Verlassen des Elternhauses wirft jedoch auch viele Fragen praktischer Art auf.
Hier sind einige Tips und Informationen gesammelt, die dir jetzt oder auf deinem weiteren Ausbildungs- und Berufsweg nützlich sein können.
BDN Der Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) ist die kulturelle und politische Hauptorganisation der deutschen Volksgruppe, Träger der Schleswigschen Partei (SP) und Verwalter der Zuschüsse für Volksgruppenarbeit aus Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland. Der BDN hat 20 Ortsvereine. Anträge auf Mitgliedschaft werden über das Generalsekretariat an die zuständigen Ortsvereine vermittelt.
Deutsche Selbsthilfe für Nordschleswig Die Selbsthilfe kann zu sehr günstigen Bedingungen Darlehen an ihre Mitglieder vergeben. Der Zinssatz liegt erheblich unter den banküblichen Werten. Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anträge auf Gewährung eines Darlehens setzen in der Regel eine einjährige Mitgliedschaft voraus. Der Beitrag beträgt zzt. DKK 25,- im Jahr. Es können Darlehen bis zu einer Höhe von DKK 50.000,- gewährt werden. Die Mittel können z.B. zur Mitfinanzierung größerer Anschaffungen (PKW, Möbel etc.) oder für Verbesserungsarbeiten am eigenen Haus bzw. in der Wohnung eingesetzt werden. Bei Erwerb oder Bau eines Eigenheimes können zusätzlich Geldmittel aus dem Wohnungsbauförderungsfonds des BDN bis zu einer Höhe von max. 10% der Kaufsumme beantragt werden. Anlaufstelle: Deutsches Generalsekretariat, +45 7462 3833, www.bdn.dk; selbsthilfe@bdn.dk
Förderung von Fachschulen und Studenten Dänische Staatsbürger, die ein Fach- oder Hochschulstudium in Deutschland durchführen, können eine Förderung beantragen, die vom Bund Deutscher Nordschleswiger verwaltet wird und an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angelehnt ist. Deutsche Staatsbürger, die in Deutschland studieren, können die BAföG-Förderung nur direkt bei der zuständigen Stelle im Ausbildungsort beantragen. Eine Förderung durch „Statens Uddannelsesstøtte“ (SU) für die Dauer von max. 4 Jahren für eine Ausbildung im Ausland ist möglich. Bei einem längerdauernden Studium werden nur die letzten 4 Jahre von SU gefördert. Die jeweilige Ausbildung muss von SU anerkannt sein. Förderungsberechtigt ist auch die wenige Jahre alte Kombinationsaus- bildung bestehend aus „Management/Marketing/Sprachen/Kulturver- mittlung“, die grenzüberschreitend angeboten wird. Einige Ausbildungen (Bachelor/Diplomausbildungen, z.B. Hotel- administration sowie Touristik) sind im Ausland für die ganze Dauer förderungsberechtigt. Angehörige der deutschen Minderheit – sowohl deutsche als auch dänische Staatsbürger – sind, wenn sie gewisse Voraussetzungen er- füllen, für die ganze Dauer von folgenden Studien in der Bundesrepublik durch SU förderungsberechtigt: Lehrer, Erzieher, Pastoren, Bibliothekare und Journalisten. Anlaufstelle: Deutsches Generalsekretariat, +45 7462 3833, generalsekretariat@bdn.dk
Ausbildung und Beratung Solltest du in Verbindung mit deinem weiteren Ausbildungs- und Berufsweg Fragen haben, kannst du dich an den Berufs- bzw. Studienberater deiner alten Schule wenden. Der wird dir entweder direkt helfen, oder dich an die entsprechende Stelle weitervermitteln. Auch das Generalsekretariat bietet – im Rahmen der Möglichkeiten – Vermittlungsdienste an. Anlaufstelle: Schule, Schul- und Sprachverein, +45 7462 4103, www.dssv.dk; dssv@dssv.dk
Jes Schmidt-Stiftung Jugendliche, die sich in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung befinden, haben die Möglichkeit, über die „Jes Schmidt-Stiftung“ mit kleineren Beträgen gefördert zu werden. Anlaufstelle: Deutsches Generalsekretariat, +45 7462 3833, generalsekretariat@bdn.dk
Collegium 1961 Die Studentenwohnheime in Kopenhagen (8 Zimmern) und in Århus und Odense (mit jeweils 5 Zimmern) werden vorzugsweise an junge deutsche Nordschleswiger vermietet, die in den betreffenden Hochschulorten studieren. Nähere Auskünfte über die Richtlinien für die Vergabe der Zimmer in den Häusern sowie über die Höhe der zu zahlenden Mieten erteilen die jeweiligen Hauswarte und das Generalsekretariat. Anlaufstellen: Collegium 1961, Sofievej 18 C, 2900 Hellerup, +45 4698 7494 Collegium 1961, Oddervej 87, 8270 Højbjerg (Århus), +45 8627 0624 Collegium 1961, Aarestrupsvej 26, 5230 Odense M, +45 6619 1199 oder Deutsches Generalsekretariat, +45 7462 3833, generalsekretariat@bdn.dk
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