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Aktuelle Nachrichtenvom Nordschleswiger - der deutschen Tageszeitung in Dänemark |  |
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| Wappen als Ausdruck von Identität und Tradition Wappen verkörpern anschaulich und eigenständig Geschichte und Tradition sowie Identität und Individualität. Ihren Ursprung haben Wappen im Mittelalter als unveränderliches, deutlich erkennbares ritterliches Erkennungszeichen in der Schlacht oder beim Turnier, um durch das farbige Wappenbild auf dem Schild Freund und Feind deutlich sichtbar voneinander unterscheiden zu können. Farben, Figuren und Symbole haben dabei in der Heraldik, der Wappenkunde, eine genau festgelegte Bedeutung und Wertigkeit. Herolde führten Wappenrollen, in denen die Wappen genau beschrieben waren.
Daraus entwickelten sich die Wappen als Hoheits- oder Herrschaftszeichen von Staaten, die vielfach auf den Familienwappen der Landesfürsten und Territorialherren zurückgehen. Auch beim Aussterben einer fürstlichen Familie blieben die Wappen mit dem Land verbunden. Gleichzeitig konnte auch die Aufnahme eines weiteren Wappens in das eigene Wappen territorialen Besitzstand oder zumindest den Anspruch darauf dokumentieren.
 | Das Wappen Schleswig-Holsteins |  |
Beim schleswig-holsteinischen Wappen verrät der Wappenzierat, welchen Anspruch das Wappen ausdrücken soll. Die Hände betonen, was das Motto aussagt: Wy lawen dat Schleswigk u[nde] Holsten blieven ewich tosamende ungedelt 1460 Wir geloben, daß Schleswig und Holstein ewig zusammen (und) ungeteilt bleiben.
Aus dem Wappen des dänischen Königsgeschlechts mit drei Löwen wurde das „reduzierte“ schleswiger Wappen mit den „Schleswigschen Löwen“. Es steht an der heraldisch ranghöchsten Stelle für das Herzogtum Schleswig. Aus dem Wappenschild der Schauenburger Grafen, die von 1111 bis 1459 Landesherrn in Holstein waren, wurde das „Holsteinische Nesselblatt“, das neben dem Schleswiger Wappen steht - rangniedriger, da Holstein ursprünglich eine Grafschaft war und erst 1474 zum Herzogtum erhoben wurde, also ein „jüngeres“ Herzogtum war.
Für Stormarn steht der in Kampfstellung mit erhobenen Flügeln stehende Schwan, der im Zusammenhang mit der Erhebung Holsteins zum Herzogtum Eingang in die fürstlichen Wappen der Nachkommen Christians I. gefunden hat. Hier handelt es sich um ein „redendes“ Wappen, denn im Mittelalter galt der Schwan als Sinnbild eines besonders kämpferischen, „stürmischen“ Wesens, und der Name Stormarn leitet sich vom Mittelhochdeutschen „Stürmen“ mit seinen stürmischen Einwohnern, den „Sturmarii“, ab.
Eine ganz besondere Geschichte hat der „Dithmarscher Reiter“, der für das 1559 von König Friedrich II., Herzog Adolf von Gottorf und Herzog Johann d.Ä. von Hadersleben gemeinsam eroberte Dithmarschen steht. Das Symbol Dithmarschens war ursprünglich die Jungfrau Maria, die auf dem Siegel, mit dem die Kapitulation von 1559 besiegelt wurde, in Anspielung auf den Verlust der Freiheit als Mater Dolorosa dargestellte war. Der Reiter dagegen erschien bald nach 1559 in den Wappen der drei Sieger, er zeigt somit die Unterwerfung Dithmarschens durch einen kampfgerüsteten Holsteiner Ritter zu Pferde an. Entsprechend unbeliebt war dieses Wappenbild in Dithmarschen; erst im 19. Jahrhundert wurde es dort als „Landeswappen“ populär.
Ein solches Wappen, das aus vier Einzelwappen besteht, bezeichnet man als „quadriertes Wappen“. Im Herzschild, die vier Wappen des Hauptschildes überlagernd, finden wir ein „gespaltenes Wappen“ das die roten Balken auf goldenem Grund für Oldenburg und das goldene Kreuz auf blauem Grund für Delmenhorst enthält und damit auf die Herkunft des Landesherrn aus dem Haus Oldenburg-Delmenhorst verweist.
Christian I., seit 1448 König von Dänemark aus dem Hause Oldenburg, hatte als er 1460 Landesherr von Schleswig und Holstein wurde im Privileg von Ripen zugesagt, daß Schleswig und Holstein ewig zusammen und ungeteilt bleiben sollten. Dieses Versprechen wurde von der Schleswig-Holsteinischen Bewegung, die sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Gegensatz zur Eiderdänischen Bewegung befand, aufgegriffen. Der politische Anspruch wurde durch das Wappen symbolkräftig umgesetzt. In der Carlshütte des Rendsburger Unternehmers Marcus Hartwig Holler (1796-1858) wurde um 1846 das erste Mal ein solches gußeisernes Wappen hergestellt. Als Hausschmuck konnte es aber erst populär werden, nachdem Schleswig-Holstein preußisch geworden war. Besonders 1898 zum 50. Jahrestag der Schleswig-Holsteinischen Erhebung wurde durch das Pflanzen von Doppeleichen im öffentlichen Raum landesgeschichtliches Bewußtsein dokumentiert; an Privathäusern waren es oftmals die gußeiserne Wappen aus der Carlshütte, die die schleswig-holsteinische Identität und Tradition bezeugten.
"MANNESSTAMM" UND WEIBLICHE LINIE - KÖNIG CHRISTIAN VIII. UND DER OFFENE BRIEF Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war von der Entstehung liberaler und nationaler Bewegungen geprägt. Dabei wurde die Forderung nach einer freiheitlichen Verfassung im Laufe der Zeit immer enger mit dem Ruf nach einem Nationalstaat verbunden – daraus entstanden nationalliberale Bewegungen – in Dänemark die „Eiderdänische Bewegung“ in den Herzogtümern die „Schleswig-Holsteinische Bewegung“.
Für die Herzogtümer Schleswig und Holstein, die Teil des dänischen Gesamtstaates waren, wurden diese politischen Forderungen mit Fragen des „historischen Rechts“ und der dynastischen Erbfolge des Oldenburgischen Hauses, das seit 1448 in Dänemark und seit 1460 in den Herzogtümern regierte, verbunden.
Da der Nachfolger König Christians VIII., der spätere Friedrich VII., nach zwei Ehen kinderlos geblieben war, drohte die königliche Linie im Mannesstamm auszusterben. Christian VIII. wollte für diesen Fall die Erbfolge seines nächsten Verwandten in weiblicher Linie sichern. Für das Königreich Dänemark war das aufgrund der „Lex Regia“ von 1665 kein Problem. Das gleiche Recht sah Christian VIII. aufgrund der Erbhuldigung bei der Vereinigung des Gottorfer Anteils von Schleswig mit dem königlichen Anteil im Jahre 1721 für gegeben an.
Komplizierter war die Situation für das Herzogtum Holstein: Dort herrschte deutsches – „salisches“ – Erbrecht, das nur die männliche Linie berücksichtigte. Und es gab ein in rein männlicher Linie dem Oldenburger Haus entspringendes Herzogsgeschlecht: Herzog Christian August von Augustenburg.
Zu Recht erhob Christian August deshalb nach deutschem Erbrecht Anspruch auf Holstein. Auf Schleswig erhob er wegen der jahrhundertelangen untrennbaren staatlichen Gemeinschaft mit Holstein ebenfalls seinen Erbanspruch; er bestritt die Position Christians, dass 1721 das dänische Erbrecht auf Schleswig ausgedehnt worden sei.
Damit verbanden sich die dynastischen Ziele des Hauses Augustenburg mit den politischen Zielen der Schleswig-Holsteinischen Bewegung, auch wenn der Herzog gewiß ein Gegner des liberalen Flügels dieser Bewegung war. Auf dänischer Seite entsprach das dynastische Anliegen Christians VIII. in Hinblick auf Schleswig ganz und gar der eiderdänischen Richtung.
In einem „Offenen Brief“ vom 8. Juli 1846 stellte Christian VIII. seine Position zur Erbfolge im Gesamtstaat und die von ihm gewünschte Thronfolgeordnung öffentlich dar.
 | Der "Offene Brief" König Christians VIII. |  |
Der „Offene Brief“ verschärfte die bereits vorher aufgebrochenen nationalen Gegensätze und stellt deshalb einen wichtigen Punkt auf dem Weg zum Revolutionsjahr 1848 dar. Frank Lubowitz
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