Sekretariat der Deutschen Minderheit in Kopenhagen

Peder Skrams Gade 11, 1054 København K

Funktionsbeschreibung

Das Kopenhagener Sekretariat der deutschen Minderheit ist im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Gremien der deutschen Minderheit für folgende Funktionen zuständig:

Wahrnehmung der Interessen der deutschen Minderheit gegenüber Regierung und Folketing.
Vorbereitung von Verhandlungen zwischen den Ministerien und den zuständigen Gremien der Minderheit.  Gegebenenfalls Erarbeitung von Stellungnahmen nach Rücksprache und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien der Minderheit.
Kontaktpflege sowie Darstellung der Position der deutschen Minderheit im Allgemeinen und in konkreten Fällen gegenüber Folketingsabgeordneten (insbesondere den Mitgliedern des Kontaktaussschusses), Fraktionen, Folketingsausschüssen, Ministerien und ihren Beamten.
Unterstützung der Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Minderheit im Kopenhagener Kontaktausschuss. Vorbereitung der Sitzungen. Kontaktpflege zum Sekretär des Kontaktausschusses.
Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Sprachpolitischen Arbeitsgruppe. Wahrnehmung von Aufgaben in Verbindung mit der Sprachencharta und der Rahmenkonvention, hierunter Kontakt zum Europarat.
Unterstützung bei Besuchen in Kopenhagen von Politikern und Beamten aus der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein sowie Besuchergruppen und Schulklassen aus Nordschleswig.
Teilnahme an Sitzungen, Versammlungen und Besprechungen in Nordschleswig.
Pressekontakte und Vortragstätigkeit, sowie Abgabe von Berichten über die Tätigkeit.
Kontaktpflege:
– zur Deutschen Botschaft, insbesondere dem Beauftragten für Fragen der deutschen Minderheit und Kontakte im Grenzland.
– zu Organisationen und Einrichtungen von Interesse.
– zu deutschen Nordschleswigern und Nordschleswigerinnen in Kopenhagen, u.a. zum Collegium 1961.

Sekretariatsleitung & Adresse

Harro Hallmann

Harro Hallmann

Sekretariatsleiter & Kommunikationschef

 

E-mail: hallmann@bdn.dk

Telefon: +45 74 62 38 33

Adresse des Kopenhagener Sekretariat der deutschen Minderheit:

Peder Skramsgade 11, 1054 København K

Aufgabe des Sekretariates

  1. Die dänische Regierung hat der deutschen Minderheit die Einrichtung eines Sekretariats in Kopenhagen ermöglicht. Die Regierung stellt dafür Räumlichkeiten zur Verfügung und beteiligt sich an den Kosten für das Sekretariat.
  2. Das Sekretariat der deutschen Minderheit in Kopenhagen ist nicht Teil eines Fachministeriums, sondern eine Institution, die dem Bund Deutscher Nordschleswiger untersteht.
  3. Der Sekretariatsleiter (m/w), dessen Funktion sowohl von politischer wie von administrativer Natur ist, ist Angestellter der deutschen Volksgruppe und wird vom Hauptvorstand des Bundes Deutscher Nordschleswiger für die Dauer einer Amtsperiode des Hauptvorstandes (4 Jahre) gewählt. Er ist dem Hauptvorstand gegenüber verantwortlich. Weisungsberechtigt ist der Hauptvorsitzende. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
  4. Die Arbeit des Kopenhagener Kontaktausschusses wird durch das Sekretariat unterstützt.
  5. Das Recht und die Option der deutschen Volksgruppe, sich weiterhin um eine direkte, parlamentarische Vertretung zu bemühen – sei es durch die Beteiligung der Schleswigschen Partei an Folketingswahlen oder durch eine wahltechnische Zusammenarbeit mit einer anderen Partei – wird durch die Existenz des Sekretariats in Kopenhagen nicht eingeschränkt. Sollte eine parlamentarische Vertretung erreicht werden, entfällt die Sekretariatsvertretung.
  6. Der Sekretariatsleiter ist Kraft Amtes Mitglied im Kopenhagener Kontaktausschuss sowie ständiger Gast im Kieler Gremium für Fragen der deutschen Minderheit und nicht stimmberechtigtes Mitglied des BDN Hauptvorstandes und des BDN Geschäftsausschusses.

Geschichte des Kopenhagener Sekretariats

Eine parlamentarische Vertretung ist für jede Volksgruppe oder nationale Minderheit von elementarer Bedeutung. Das gilt insbesondere für die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig, weil in Dänemark die Grundlagen für die Entfaltungsmöglichkeiten der Volksgruppe im kulturellen und sozialen Bereich gesetzlich festgelegt sind, und es deshalb notwendig ist, die Interessen der Volksgruppe direkt dem Parlament (Folketing) gegenüber zu vertreten.

Deshalb hat sich die deutsche Volksgruppe seit 1920 stets um einen Sitz im dänischen Parlament (Folketing) bemüht und ist von 1920 bis 1964 mit einer Unterbrechung von 1943 bis 1953 durch ein Direktmandat der Schleswigschen Partei, der Partei der deutschen Volksgruppe, im Folketing vertreten gewesen. Nach 1964 reichte das Stimmergebnis der Schleswigschen Partei nicht mehr aus, um das Direktmandat zu halten.

Von 1973 bis 1979 konnte die deutsche Volksgruppe aufgrund einer wahltechnischen Zusammenarbeit mit der dänischen Partei „Zentrumdemokraten“ (CD) erneut einen Vertreter ins Parlament entsenden. Der auf dieser Grundlage 1973, 1975 und 1977 gewählte deutsch-nordschleswigsche Folketingsabgeordnete, „Nordschleswiger“-Chefredakteur Jes Schmidt, verstarb 1979. Die wahltechnische Zusammenarbeit mit den Zentrumdemokraten konnte danach nicht weitergeführt werden mit dem Ergebnis, dass die deutsche Volksgruppe seit 1979 keine parlamentarische Vertretung mehr hat. In Verhandlungen im Dezember 1982 und im Februar 1983 mit Staatsminister Poul Schlüter konnte schließlich das heutige „Sekretariat der deutschen Volksgruppe in Kopenhagen“ vereinbart werden.

Das Sekretariat wurde am 6. September 1983 durch Staatsminister Poul Schlüter im Beisein vieler maßgeblicher Politiker aus Dänemark und Deutschland eröffnet. Das Kopenhagener Sekretariat ist die Vertretung der deutschen Minderheit bei Regierung und Folketing.

Sekretariatsleiter

1983 – 2007: Chefredakteur Siegfried Matlok

2007 – 2019: Jan Diedrichsen

Seit 2020: Kommunikationschef Harro Hallmann

Geschäftsordnung

In Ergänzung zu den in der Funktionsbeschreibung aufgeführten Aufgaben gilt für den Betrieb des Sekretariates der deutschen Volksgruppe in Kopenhagen die nachfolgende Geschäftsordnung.

  1. Der Sekretariatsleiter führt die Geschäfte des Sekretariats. Er selbst ist dem Hauptvorstand gegenüber verantwortlich. Das Weisungsrecht gegenüber dem Sekretariatsleiter liegt beim Hauptvorsitzenden des BDN.
  2. Der Sekretariatsleiter nimmt seine Arbeit im engen Kontakt mit dem Hauptvorsitzenden, dem Vorsitzenden der SP und Generalsekretär des BDN wahr und informiert diese zeitnah über aktuelle Vorgänge.
  3. Der Hauptvorsitzende ist über wichtige Termine des Sekretariats rechtzeitig zu informieren beziehungsweise einzubeziehen.

Vom BDN Hauptvorstand beschlossen am 19. April 2021.

Der Kopenhagener Kontaktauschuss

Der Kopenhagener Kontaktausschuss entstand mit der Gründung des Sekretariates in Kopenhagen. Der Kontaktausschuss setzt sich zusammen aus jeweils einen Abgeordneten der im Folketing vertretenen Parteien und Repräsentanten des Bund Deutscher Nordschleswiger. Vorsitz des Ausschusses hat der oder die amtierende Minister/in des für Minderheitenfragen zuständigen Ministeriums.