Das Erbenkonto der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig verteilt einmal jährlich per Antragstellung und Bewilligung zweckgebundene Zuschüsse für Projekte an Vereine und Institutionen der Deutschen Volksgruppe.
Über die eingegangenen Anträge wird auf der Vorstandssitzung im September beschlossen.
Bitte entnehme aus den kommenden Terminen das Sitzungsdatum und wann die Anträge spätestens in der Geschäftsstelle entgegengenommen sein müssen, um auf der Vorstandssitzung berücksichtigt zu werden.