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Ein Darlehen durch den Wohnungsbauförderungsfonds des Bund Deutscher Nordschleswiger setzt eine Mitgliedschaft bei der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig und dem Bund Deutscher Nordschleswiger vorraus.
Die Einjahresfrist bei Gewährung von Darlehen durch die Deutsche Selbsthilfe Nordschleswig gilt nicht für die Gewährung von Darlehen durch den Wohnungsbauförderungsfonds.
Übersicht der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig